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BRD-Zensurzentrale schlägt wieder zu


"Wahre Dein Antlitz - Lebensgesetze, Politik und die Zukunft des deutschen Volkes" von Herbet Schweiger indiziert!


Mit Entscheidung Nr. 8881 vom 9.9.2009 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 146 vom 30.9.2009 - hat die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien"* in Bonn das 2006 erschienene Werk von Herbert Schweiger "Wahre Dein Antlitz - Lebensgesetze, Politik und die Zukunft des deutschen Volkes" in die Liste A der jugendgefährdenden Medien eingetragen, also indiziert.

Vorausgegangen war die Anregung des "Bundesamtes für Verfassungsschutz" in Köln vom 14.5.2005 und die darauf erfolgte Verhandlung im vereinfachten Verfahren vor dem 3er-Gremium der "Bundesprüfstelle". Eine vom herausgebenden Verlag form- und fristgerecht beantragte Verhandlung des Verfahrens vor dem 12er Gremium wurde nicht entsprochen, geschweige denn der Verlag hiervon in Kenntnis gesetzt; dadurch wurden sowohl Autor als auch Verlag der Möglichkeit beraubt, in der Verhandlung ihren Anspruch auf rechtliches Gehör wahrzunehmen.

Der Beschluß an sich wurde erst am 29.9.2009 beglaubigt und ausgefertigt und gelangte erst am 30.9.2009 - dem Tag des Inkrafttretens der Indizierung - beim Verlag ein.

Für uns als Versandhandelsunternehmen kommt diese Indizierung einem Verbot gleich, da indizierte Trägermedien gemäß den Bestimmungen des § 15 Jugendschutzgesetz nicht mehr über den Versandhandelsweg vertrieben werden dürfen. Wir ersuchen unsere Kunden daher von Bestellungen abzusehen, da wir diese nicht bearbeiten können.

*(*Die totalitäre Demokratie setzt zur Aufrechterhaltung ihres unumschränktes Einflusses auf den öffentlichen Raum neben der Manipulation durch die Massenmedien vor allem auch auf die Medienzensur. Hierfür hat sie sich effektive Institutionen geschaffen - wie bspw. die Bundesprüfstelle -, die vor allem unter dem Vorwand des Jugendschutzes politisch mißliebige Medien wirkungsvoll aus dem öffentlichen Raum verbannen können.)

Weitere Infos sowie der Indizierungsbeschluß der Bundesprüfstelle folgen!
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Hurra! Hurra! Der Weltnetzladen ist wieder da!


MITTEILUNG ZUR AUFHEBUNG DER INDIZIERUNG GEGEN WWW.WELTNETZLADEN.COM

Am FR., 30.11.2007, fand vor der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln, die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit gegen die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bonn, wegen Indizierung von www.weltnetzladen.com statt; das Begehren war, die Rechtswidrigkeit des Indizierungsbescheids aus der Entscheidung Nr. 5422 vom 7.9.2006 feststellen zu lassen und die Seite vom "Index" zu bekommen.

Ergebnis der Verhandlung: Der Indizierungsbescheid wurde aufgehoben, die Seite ist vom Index! Oder noch einfacher ausgedrückt: Hurra! Hurra! Der Weltnetzladen ist wieder da!

Nach über einem Jahr Indizierung freuen wir uns, dieses erfreuliche Ergebnis mitteilen zu können. Wir möchten uns hiermit nochmals in aller Form und Verbindlichkeit bei allen unseren Kunden bedanken, die uns während der schwierigen, stellenweise existenzbedrohenden Situation, mit Bestellungen unterstützt und die Treue gehalten haben. Nur dadurch war es möglich, die Zensurbestrebungen deutlich in die Schranken zu verweisen. Auch möchten wir uns bei der Gesellschaft für freie Publizistik (GfP) sowie dem befreundeten Wikinger- und Patria-Versand recht herzlich für die Unterstützung sowohl in ideeller als auch in materieller Hinsicht bedanken.

Hier nun ein kurzer Abriß des Geschehens aus der Verhandlung: Nachdem zu Beginn der Verhandlung das Gericht verschiedene rechtliche Probleme und Fragestellungen, die sich aus der Vorgehensweise der Bundesprüfstelle in Bezug auf die Indizierung eines Internetmediums ergeben, aufgeworfen und diskutiert hatte, versuchte anschließend der Rechtsanwalt der Behörde die totalitäte und willkürliche Begründung der Indizierung von www.weltnetzladen.com mit teilweise abenteuerlichen, haarsträubenden und lebensfremden Argumenten rechtlich zu verteidigen. Nach der entsprechenden Entgegnung durch unseren Rechtsanwalt, ließ das Gericht dann aber an seiner Auffassung und Bewertung keinen Zweifel und gab der Behörde die Empfehlung, den Indizierungsbescheid von sich aus zurückzunehmen bzw. aufzuheben. Nach kurzer Beratung kam die Behörde dann diesem Ansinnen des Gerichts - wenngleich sichtlich verdrossen - nach und erklärte die Rücknahme des Indizierungsbescheids aus "formalen Gründen". Das rechtsfehlerhafte Handeln der Behörde führte logischerweise auch dazu, daß die gesamten Kosten des Verfahrens von der Behörde zu tragen sind. In den nächsten Tagen werden wir darüberhinaus mit unserem Rechtsanwalt die Klage auf Schadenersatz gegen die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bonn, vorbereiten.

Dieser durchschlagende Erfolg vor Gericht schafft relative Rechtssicherheit für die Betreiber von nationalen und patriotischen Internetshops. Es ist ein Sieg von echter Demokratie und Meinungsfreiheit gegen totalitäre Zensurhandlungen staatlicher Behörden* - und ein Triumph nationaler Solidarität! Für die Bundesprüfstelle muß das Ergebnis ernüchternd sein - ihr selbstherrliches und überhebliches Handeln wurde vor Gericht eindeutig disqualifiziert. Es besteht zumindest Anlaß zur Hoffnung, daß die Behörde sich in Hinkunft wieder um tatsächliche Jugendschutzbelange (Drogen, Gewalt und Pornographie) kümmert, anstatt sich als politische Zensurbehörde zu begreifen und rechtswidrig in die Grundrechte aus Artikel 5 (Meinungsfreiheit) einzugreifen. Richtiger und sinnvoller Jugendschutz darf eben nicht als Deckmantel für politische Zensur mißbraucht werden!

(*Die totalitäre Demokratie setzt zur Aufrechterhaltung ihres unumschränktes Einflusses auf den öffentlichen Raum neben der Manipulation durch die Massenmedien vor allem auch auf die Medienzensur. Hierfür hat sie sich effektive Institutionen geschaffen - wie bspw. die Bundesprüfstelle -, die vor allem unter dem Vorwand des Jugendschutzes politisch mißliebige Medien wirkungsvoll aus dem öffentlichen Raum verbannen können.)

Die während des Zeitraums der Indizierung von www.weltnetzladen.com als Notlösung betriebene Seite www.buecherherold.com wird als Internetshop zum 24.12.2007 auslaufen und in Zukunft als journalistische Plattform mit Nachrichten aus Verlagen und vom nationalen Büchermarkt um- bzw. aufgebaut.

weltnetzladen.com
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Dokumentation:

-Kurzmitteilung zur baldigen Gerichtsverhandlung in Sachen Indizierung von www.weltnetzladen.com vom 14.9.2007 [12 KB]

-Klagebegründung des Rechtsanwaltes vom 8.2.2007 [45 KB]

-Kurzmitteilung zur Indizierung von www.weltnetzladen.com vom 12.9.2006 [17 KB]

-Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vom 7.9.2006 [1.336 KB]

-Stellungnahme zum Indizierungsantrag des Bundesministeriums für Famile, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.4.2006 [86 KB] _____________________________________________________________________________________________________________